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Überschreitung Maßnahmenwert – zuständige Behörde

11. Januar 2018

Zuständig ist in jedem Fall die „untere Verwaltungsbehörde”. Diese ist jedoch von Region zu Region unterschiedlich aufgestellt. In kleineren Ortschaften ist das Landratsamt zuständig und in (größeren) Städten das Bezirksamt. Dort ist in den meisten Fällen dann das Amt für Immissionsschutz zuständig, allerdings kann dort tatsächlich auch das Gewerbeaufsichtsamt oder sogar noch eine weitere Stelle zuständig sein.

Ein Anruf bei der lokalen Immissionsschutzbehörde gibt Ihnen in jedem Fall die Sicherheit, die zuständige Behörde zu finden. Die Beamten können Ihnen dann auch Auskunft geben, ob eine Meldung per E-Mail reicht oder ob eine Meldung auf dem Postweg erfolgen muss.

Bitte beachten Sie, dass die zuständige Behörde bis jetzt nur Meldungen zu Maßnahmenwertüberschreitungen der Legionellenanalysen entgegennimmt. Eine Meldung zur Registrierung kann dort erst ab Juli 2018 erfolgen.

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