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Überschreitung Maßnahmenwert – zuständige Behörde

11. Januar 2018

Nach Überarbeitung durch die Fachausschüsse des Bundesrats hat die Bundesregierung am 19.07.2017 die finale Version der 42.BImschV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach tritt die 42.BImschV ab dem 19.08.2017 in Kraft. Lediglich die Meldepflicht der Anlagenstandorte, die der Erstellung eines bundesweiten Katasters dient, ist auf den 19.08.2018 verschoben worden. Alle weiteren Pflichten bleiben von dieser Verschiebung unberührt.

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